Die Organe der Genossenschaft

Ordentliche Mitgliederversammlung

Einmal jährlich kommen alle Mitglieder der Genossenschaft auf der ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen. Als Mitglied haben Sie in der Mitgliederversammlung wie jedes einzelne Mitglied eine Stimme. Die Mitglieder entscheiden in der jährlichen Zusammenkunft über relevante Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz und in der GBW-Satzung aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem:

Aufsichtsrat

Ein Organ der Genossenschaft ist der Aufsichtsrat, der einen selbstständigen Aufgabenbereich übertragen bekommt. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit vier Mitglieder an, die von der Mitgliederversammlung jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren demokratisch gewählt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats arbeiten eng mit dem Vorstand zusammen und werden mit unterschiedlichen Aufgaben betraut. Neben der Unterstützung des Vorstandes übernimmt der Aufsichtsrat auch eine überwachende Funktion.

Vorstand

Bei der GBW bilden drei Personen, von denen eine hauptamtlich und zwei nebenamtlich tätig sind, den Vorstand der Genossenschaft. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter Beachtung der Satzung und der geltenden Gesetze eigenverantwortlich. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung, Gewissenhaftigkeit und Sorgfaltspflicht sind die Grundsätze, nach denen der Vorstand handeln muss. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat gewählt / bestellt und muss regelmäßig Bericht erstatten.

v.l.n.r.: Manfred Cleve, Nancy Kabisch (Vorsitzende), Hans-Günther Spitz