Hausverwaltung

Im Bereich der WEG-Verwaltung, der Immobilienverwaltung, der Fremdverwaltung und der Mietverwaltung wird unsere Genossenschaft für die Mitglieder tätig. Im Interesse aller Eigentümer oder Vermieter nehmen wir eine Vielzahl an Aufgaben wahr. Unsere Bemühungen gehen natürlich dahin, zuverlässig und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten und die anvertrauten Immobilien inklusive der Außenbereiche in ordentlichem Zustand zu erhalten. Unser Leistungsspektrum im Bereich Immobilienverwaltung, der WEG-Verwaltung, der Eigentümerverwaltung und Mietverwaltung umfasst unter anderem:

  • allgemeine Aufgaben der Miet- und WEG-Verwaltung
  • kaufmännische Aufgaben der Miet- und WEG-Verwaltung
  • das Facility Management (technische Verwaltung)


Natürlich werden alle Vorgänge transparent und systematisch für unsere Kunden dokumentiert. Sie haben entsprechend jederzeit die Möglichkeit, Einblick in die am Verwaltungsobjekt vorgenommenen Maßnahmen zu nehmen. Unsere Kunden können sich bei uns jederzeit über Eigentümer bzw. Bewohner, den Handwerkern, die beauftragt wurden, und den allgemeinen Renovierungszustand der Anlage informieren.

Wir treten für unsere Kunden gerne als “Generaleinkäufer” am Immobilienmarkt auf. Alle Rahmenverträge, ob mit Reinigungsfirmen, Versorgungsunternehmen oder Versicherungen können Kunden von uns aushandeln lassen, so dass Sie von Kostenvorteilen profitieren können. Natürlich geben wir alle Vorteile an unsere Kunden weiter. Ausführliche Informationen veröffentlichen wir zu den verschiedenen Tätigkeiten in unserer hauseigenen Info-Zeitung zur  Hausverwaltung, so dass alle Kunden diese nachlesen können.

Die GBW ist als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V. natürlich zur Einhaltung der gültigen Berufsordnung, die für organisierte Immobilienverwalter in Deutschland gilt, verpflichtet. Unsere Kunden haben somit die Garantie, weitestgehend und transparent über alle unsere Aktivitäten und Dienstleistungen informiert zu werden. Hier stellen wir Ihnen zudem den vollständigen Wortlaut der Berufsordnung zur Einsicht bereit. Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, so zögern Sie nicht unsere Mitarbeiter zu kontaktieren!

Aufgaben in der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Grundsätze der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum. Grundsätzlich ist der Eigentümer von Wohnraum, Sondereigentum oder Räumen, die keinem Wohnzweck dienen, selbst für die Verwaltung zuständig. Als Verwalter müssen folgende Aufgaben
erfüllt werden:

Verwaltergebühr

Der Verwalter hat Anspruch auf ein Entgelt in Höhe einer Verwaltergebühr. Die Höhe ist abhängig von der Struktur, der Größe und der Abrechnungsmodalitäten der Wohnanlage. Wir erstellen Ihnen natürlich gerne ein individuelles, Ihren Bedürfnissen angepasstes Angebot!

Hausverwaltung für Mietobjekte

Viele Hausbesitzer möchten die Verwaltung ihres Mietobjektes lieber einem Profi überlassen. Daher ist das Einsetzen eines externen Verwalters gang und gäbe. Natürlich finden Sie in der GWB einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei der Immobilienverwaltung unterstützt. Beim Verwalten von Mietwohnungen übernehmen wir als Verwalter folgende Aufgaben:

Verwaltergebühr

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, welche Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Die entsprechenden Verwaltungsgebühren für Mietwohnungen geben wir Ihnen auf Anfrage gerne bekannt.