Hausverwaltung
Im Bereich der WEG-Verwaltung, der Immobilienverwaltung, der Fremdverwaltung und der Mietverwaltung wird unsere Genossenschaft für die Mitglieder tätig. Im Interesse aller Eigentümer oder Vermieter nehmen wir eine Vielzahl an Aufgaben wahr. Unsere Bemühungen gehen natürlich dahin, zuverlässig und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten und die anvertrauten Immobilien inklusive der Außenbereiche in ordentlichem Zustand zu erhalten. Unser Leistungsspektrum im Bereich Immobilienverwaltung, der WEG-Verwaltung, der Eigentümerverwaltung und Mietverwaltung umfasst unter anderem:
- allgemeine Aufgaben der Miet- und WEG-Verwaltung
- kaufmännische Aufgaben der Miet- und WEG-Verwaltung
- das Facility Management (technische Verwaltung)
Natürlich werden alle Vorgänge transparent und systematisch für unsere Kunden dokumentiert. Sie haben entsprechend jederzeit die Möglichkeit, Einblick in die am Verwaltungsobjekt vorgenommenen Maßnahmen zu nehmen. Unsere Kunden können sich bei uns jederzeit über Eigentümer bzw. Bewohner, den Handwerkern, die beauftragt wurden, und den allgemeinen Renovierungszustand der Anlage informieren.
Wir treten für unsere Kunden gerne als “Generaleinkäufer” am Immobilienmarkt auf. Alle Rahmenverträge, ob mit Reinigungsfirmen, Versorgungsunternehmen oder Versicherungen können Kunden von uns aushandeln lassen, so dass Sie von Kostenvorteilen profitieren können. Natürlich geben wir alle Vorteile an unsere Kunden weiter. Ausführliche Informationen veröffentlichen wir zu den verschiedenen Tätigkeiten in unserer hauseigenen Info-Zeitung zur Hausverwaltung, so dass alle Kunden diese nachlesen können.
Die GBW ist als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V. natürlich zur Einhaltung der gültigen Berufsordnung, die für organisierte Immobilienverwalter in Deutschland gilt, verpflichtet. Unsere Kunden haben somit die Garantie, weitestgehend und transparent über alle unsere Aktivitäten und Dienstleistungen informiert zu werden. Hier stellen wir Ihnen zudem den vollständigen Wortlaut der Berufsordnung zur Einsicht bereit. Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, so zögern Sie nicht unsere Mitarbeiter zu kontaktieren!
Aufgaben in der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Grundsätze der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum. Grundsätzlich ist der Eigentümer von Wohnraum, Sondereigentum oder Räumen, die keinem Wohnzweck dienen, selbst für die Verwaltung zuständig. Als Verwalter müssen folgende Aufgaben
erfüllt werden:
- An alle Eigentümer der Gemeinschaft gerichtete Schriftstücke entgegenzunehmen
- Beiträge, Tilgungsbeträge, Hausgeld und Hypothekenzinsen einzufordern, anzunehmen, abzuführen und notfalls gerichtliche Schritte einzuleiten
- Einstellung eines von der Eigentümergemeinschaft gewünschten Hausmeisters
- Annahme und Einforderung aller Leistungen und Zahlungen, die mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen
- Gemeinschaftsgelder mit der Sorgfalt eines Verwalters zu behandeln, anzulegen und deren Verwendung nachzuweisen, sowie von anderen Geldern gesondert zu halten
- Vertretung der Wohnungseigentümer in rechtlichen Fragen, die die Verwaltung betreffen
- Erforderliche Erklärungen, die zur Anbindung an eine Fernsprech-, Rundfunk-, Fernseh- oder Energieversorgungsanlage notwendig sind, abzugeben
- Rechtsgeschäfte für und gegen die Eigentümer im Rahmen der Verwaltungsaufgaben vorzunehmen
- Die jährliche Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen und auf Wunsch der Wohnungseigentümer den Vorsitz zu übernehmen
- Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Verzug niederzuschreiben und die Beschlüsse umzusetzen
- Niederschriften und Dokumente gerichtlicher Entscheidungen ordnungsgemäß aufzubewahren
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung in Kopie an jeden Eigentümer auszuhändigen
- Auf Wunsch eine Hausordnung zur Beschlussfassung für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstellen und für deren Umsetzung zu sorgen
- Einen Wirtschaftsplan sowie eine Jahresabrechnung am Ende des Wirtschaftsjahres / bzw. im Laufe des Folgejahres zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandsetzung und -haltung des Gemeinschaftseigentums zu beauftragen
- Verträge mit notwendigem Personal im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums abzuschließen, zu erneuern, zu verlängern, zu beenden oder zu ändern
- Notwendige Versicherungsverträge auszuwählen, abzuschließen und zu kündigen
- Laufende Überwachung des baulichen Zustands, die Beauftragung notwendiger Reparaturmaßnahmen bis zu einer vertraglich bestimmten Höhe oder in Rücksprache mit den Eigentümern
- Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen über Reinigungs-, Winterdienst-, Hausmeister oder ähnlichen Leistungen
Verwaltergebühr
Der Verwalter hat Anspruch auf ein Entgelt in Höhe einer Verwaltergebühr. Die Höhe ist abhängig von der Struktur, der Größe und der Abrechnungsmodalitäten der Wohnanlage. Wir erstellen Ihnen natürlich gerne ein individuelles, Ihren Bedürfnissen angepasstes Angebot!
Hausverwaltung für Mietobjekte
Viele Hausbesitzer möchten die Verwaltung ihres Mietobjektes lieber einem Profi überlassen. Daher ist das Einsetzen eines externen Verwalters gang und gäbe. Natürlich finden Sie in der GWB einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei der Immobilienverwaltung unterstützt. Beim Verwalten von Mietwohnungen übernehmen wir als Verwalter folgende Aufgaben:
- Mieterauswahl und Abschluss der Mietverträge
- Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Sondereigentums zusammenhängen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung sowie die Geltendmachung
- Vertragsabschlüsse und sonstige Rechtsgeschäfte für die Wohnungseigentümer
- die Erstellung und Weiterleitung der Jahresabrechnung nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres an die Mieter
- Beauftragung notwendiger Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandsetzung und -haltung des Mietobjekts
- Kassieren, Abführen und notfalls gerichtliche Geltendmachung von der Miete und den Betriebskostenvorauszahlungen
Verwaltergebühr
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, welche Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Die entsprechenden Verwaltungsgebühren für Mietwohnungen geben wir Ihnen auf Anfrage gerne bekannt.