Vorteile der eingetragenen Genossenschaft

Bei der eingetragenen Genossenschaft (eG) handelt es sich um eine demokratische Gesellschaftsform, bei der jedes Mitglied eine Stimme erhält. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die eigene Kapitalbeteiligung ausfällt. Durch die stabile, flexible Rechtsform der eG sind der Ein- und Austritt von Mitgliedern problemlos und ohne die Hilfe eines Notars möglich. Da der einzige Zweck einer eG darin liegt, die Interessen der Mitglieder zu vertreten, haben ausscheidende Mitglieder natürlich einen Anspruch auf die Rückzahlung des eingezahlten Geschäftsguthabens. Zudem tragen Mitglieder der eG nur ein geringes Haftungsrisiko, da nur die Kapitalbeteiligung belastet wird. In unserer GBW beträgt die Nachschusspflicht auf die Haftungssumme lediglich 300 Euro je Mitglied. Entsprechend ist die eG eine der insolvenzsichersten Geschäftsformen in Deutschland.

Vorteile im Überblick: