Aufgaben in der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Grundsätze der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum. Grundsätzlich ist der Eigentümer von Wohnraum, Sondereigentum oder Räumen, die keinem Wohnzweck dienen, selbst für die Verwaltung zuständig. Als Verwalter müssen folgende Aufgaben
erfüllt werden:

Verwaltergebühr

Der Verwalter hat Anspruch auf ein Entgelt in Höhe einer Verwaltergebühr. Die Höhe ist abhängig von der Struktur, der Größe und der Abrechnungsmodalitäten der Wohnanlage. Wir erstellen Ihnen natürlich gerne ein individelles, Ihren Bedürfnissen angepasstes Angebot!